FAQ: Identitätsprüfung

FAQ: Verpflichtende Durchführung einer Identitätsprüfung im Rahmen von Luftsicherheitsschulungen

Nachfolgend finden Sie eine kompakte Erklärung, was Sie beim Thema „Identitätsprüfung" im Rahmen von Luftsicherheitsschulungen beachten sollten.

Um Luftsicherheitsschulungen als WBT/E-Learning einsetzen zu dürfen, sind alle Anbieter von Luftsicherheitsschulungen von Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) dazu verpflichtet worden, die Schulungsteilnehmer während der Schulung auf ihre Identität hin zu überprüfen. Das bedeutet, dass anhand eines behördlich zugelassenen Identifikationsverfahrens während der Schulung überprüft und dokumentiert werden muss, ob die angemeldete (also die sich vor dem PC/Laptop befindende) Person auch tatsächlich die zu schulende Person ist.


Die Identitätsprüfung

  • kann nur durch den „Luftsicherheitsbeauftragten“ (oder eine bevollmächtigte und geschulte Person) eines zugelassenen/zertifizierten Unternehmens erfolgen oder


  • muss alternativ über ein behördlich zugelassenes elektronisches Identifikationsverfahren (in unserem Fall mittels Videoidentifikation) des jeweiligen Schulungsanbieters für Luftsicherheitsschulungen erfolgen.

E-Learning-Schulungen (WBT/CBT)

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der rechtssicheren, zeitlich flexiblen sowie umweltschonenden Luftsicherheitsschulung via E-Learning (24/7).

Inhouse-Schulungen Luftsicherheit

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Luftsicherheits-Beratung

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