• Allgemeines Sicherheitsbewusstsein •
WICHTIGER HINWEIS
Die Luftsicherheitsschulung 11.2.7. unterliegt (egal von welchem Schulungsanbieter) den behördlichen Genehmigungs- und Überwachungsauflagen des Luftfahrt-Bundesamtes. Aus diesem Grund gibt es eindeutig geregelte Teilnahme- und Buchungsvoraussetzungen wie z. B., dass eine Bestellung ausschließlich über das auf dieser Seite hinterlegte Bestellformular erfolgen darf.
Ich wurde von meinem Auftraggeber dazu verpflichtet, diese Schulung eigenständig zu buchen und zu absolvieren.
129,95 €
Die behördlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Schulung finden Sie unten im Text unter „Teilnahmevoraussetzungen“.
Ich bin Luftsicherheitsbeauftragte/-r und möchte diese Schulung für bestimmte interne/externe Personen in meinem Betrieb bestellen.
129,95 €
Die behördlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Schulung finden Sie unten im Text unter „Teilnahmevoraussetzungen“.
SCORM-Format oder Roh-Content: Sind Sie für ein zugelassenes Unternehmen auf der Suche nach einer Möglichkeit, Luftsicherheitsschulungen in Ihrem eigenen Learning-Management-System (LMS) zu betreiben? Unsere Luftsicherheitsschulungen sind auch im SCORM-Format oder als Roh-Content für Sie erhältlich!
Behördlich verpflichtende Grundvoraussetzung für die Teilnahme an dieser Luftsicherheitsschulung (egal bei welchem Anbieter) ist
Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins gemäß DVO (EU) 2015/1998 Ziffer 11.2.7.
In dieser Luftsicherheitsschulung werden Ihnen bzw. Ihren Teilnehmern die folgenden Kenntnisse vermittelt:
2,25 Zeitstunden (3 Unterrichtseinheiten)
(1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
Diese Luftsicherheitsschulung wird mit einer manipulationssicheren Schulungsbescheinigung bestätigt. Der Versand dieser Schulungsbescheinigung erfolgt im Nachgang der Schulung binnen 5 Werktagen im Original auf Sicherheitspapier.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhält der/die Schulungsteilnehmer/-in direkt im Anschluss an die Schulung ein elektronisches Bestätigungsschreiben über das erfolgreiche Bestehen, welches als Schulungsnachweis bis zum Erhalt der Original-Schulungsbescheinigung dient.
Gemäß EU-Verordnung beträgt die Gültigkeitsdauer der Schulung fünf Jahre ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Zeit sind die betreffenden Personen erneut zu schulen.